Was ändert sich 2023 beim Im­mo­bi­li­en­kauf?

In 2023 warten einige Änderungen beim Thema Immobilienkauf auf Sie– und einige wirklich gute Nachrichten. Das sollten Sie jetzt wissen!

1. Sinkende Preise

Die gute Nachricht zuerst:  Die Kaufpreise gehen endlich wieder nach unten. Zum ersten Mal seit zwölf Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal 2022 im Vergleich zum vorherigen Quartal gesunken. Das geht aus den aktuellen Daten der vdpResearch GmbH hervor, die anhand von tatsächlichen Kaufpreisen ermittelt wurden. Der Preisrückgang für selbst genutztes Wohneigentum ist auch in sechs der sieben größten Städte Deutschlands zu beobachten, nämlich in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Köln und Düsseldorf. 

Nur in Berlin stagnieren die Preise.

Für 2023 erwarten Expert:innen übrigens weiter sinkende Preise. Einen starken Preisverfall soll es allerdings nicht geben.

2. Steigende Zinsen

Den sinkenden Preisen entgegen läuft die Zinsentwicklung. Am Jahresende 2022 sind die Bauzinsen mit 3,5 bis 4 Prozent so hoch wie seit Jahren nicht. In den sieben großen Städten ist der Hauskauf derzeit in Köln noch am günstigsten zu finanzieren.
Für die kommenden Monate erwarten Finanzierungsexpert:innen allerdings nur moderate Zinssteigerungen. Im Zusammenspiel mit weiter sinkenden Preisen könnten sich die Bedingungen für den Immobilienkauf im neuen Jahr also insgesamt wieder verbessern.

3. Mehr Förderung

Ab April 2023 wird der Staat den Kauf von Immobilien zur eigenen Nutzung stärker unterstützen. Insgesamt 1,1 Milliarden Euro sind im Haushalt des Bundesbauministeriums zur Förderung von Wohneigentum für Familien und für den klimafreundlichen Neubau vorgesehen.
Vor allem Familien mit kleinem Einkommen sollen von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank profitieren. Im Gespräch ist eine Einkommensgrenze von 60.000 Euro für Familien mit einem Kind, die sich mit jedem Kind um 10.000 Euro erhöht.

4. Mehr Wohngeld auch für Eigentümer:innen

Bei „Wohngeld“ denken die meisten erstmal an einen Mietzuschuss. Aber tatsächlich kann die Leistung auch zur Tilgung eines Wohnkredits beantragt werden. Deshalb ist das ab Januar 2023 geltende Wohngeld-Plus-Gesetz auch für Kaufsuchende eine gute Nachricht.
Durch Anhebung der Einkommensgrenzen sollen rund zwei Millionen statt bisher 600.000 Haushalte mit kleinem Einkommen Wohngeld erhalten. Die Höhe des Zuschusses steigt um durchschnittlich 190 Euro, von bisher rund 180 auf 370 Euro.
Die genaue Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der monatlichen Belastung, Haushaltsgröße und Wohnort ab und muss im Einzelfall berechnet werden. Weil ab Januar ein großer Ansturm auf die Wohngeldstellen zu erwarten ist, sollten Sie sich bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf längere Wartezeiten einrichten.

5. Höherer Energiestandard im Neubau

Ab 2023 gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz im Neubau. Der Jahresprimärenergiebedarf neu errichteter Häuser darf nur noch höchstens 55 Prozent im Vergleich zu einem durch das Gesetz definierten Referenzgebäudes betragen. Übersetzt bedeutet das: Im Gesetz festgelegt ist der Energiebedarf von einem Beispielhaus. Das dient als Referenz.
Wer ein Haus bauen möchte, darf jetzt nur noch maximal 55 Prozent von diesem Referenzwert mit dem neuen Haus verbrauchen. Damit wird das KfW-Effizienzhaus 55, das vor einem Jahr noch staatlich gefördert wurde, zum neuen Mindeststandard.
Wer ein neues Haus oder eine Neubauwohnung kauft, muss daher mit höheren Kosten rechnen, zumal sich einige der relevanten Baumaterialien wie Holz oder Dämmstoffe deutlich verteuert haben. Dafür darf man sich dann auf niedrige Heizkosten freuen und auf eine Immobilie, die nicht nur für die aktuelle Krise, sondern auch für die Zukunft gut gerüstet ist.

6. Die Solardachpflicht kommt

Um den Klimaschutz voranzutreiben, planen fast alle Bundesländer früher oder später eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf allen Hausdächern, wo dies möglich ist. In den meisten Ländern soll das zunächst nur für den Neubau gelten. Baden-Württemberg prescht aber vor und führt ab 2023 eine Solardachpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen ein. Wer im Südwesten der Bundesrepublik einen Altbau mit sanierungsbedürftigem Dach kauft, muss sich also darauf einstellen, eine Solaranlage installieren zu müssen.
Unabhängig von der Pflicht ist eine Solarwärme- oder Photovoltaikanlage auf dem Dach für Bestandsgebäude aber in jedem Fall und an jedem Ort eine gute Investition, um die Energiekosten im Haus zu senken.

7. Steuervorteil für Photovoltaik

Ab 2023 gibt es steuerliche Erleichterungen für alle, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach selber Strom erzeugen wollen. Zum einen wird beim Kauf und bei der Montage kleinerer Photovoltaik-Anlagen keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Zum anderen fällt auch die bisher bestehende Ertragssteuer auf Einnahmen aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern weg. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Zwar gab es für die meisten privaten Photovoltaik-Betreibenden ohnehin kaum Gewinne zu versteuern, aber es entfällt nun lästiger Aufwand bei der Steuererklärung.

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